ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

E-Zigaretten / E‑Liquids / verwandte Erzeugnisse – Großhandel (B2B)

Stand: 04.03.2026

1. Geltungsbereich, Unternehmergeschäft, Kund:innenkreis

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der HEIGRA GmbH, Ikea‑Platz 4, 4053 Haid, FN 500270t, UID ATU73708213 („Verkäufer“) an Unternehmer:innen iSd § 1 UGB („Käufer“) im Zusammenhang mit dem Großhandel von elektronischen Zigaretten, Nachfüllbehältern, E‑Liquids sowie Zubehör („Waren“). Verbraucher:innen werden nicht beliefert.

1.2 Der Käufer bestätigt, Unternehmer:in zu sein, volljährig zu sein und die Waren ausschließlich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu erwerben.

1.3 Sofern Waren dem Tabakmonopol oder sonstigen besonderen Vertriebsvorschriften unterliegen (insbesondere nach dem Tabakmonopolgesetz 1996 – TabMG 1996, dem Tabak‑ und Nichtraucherinnen‑ bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG, sowie dem Tabaksteuergesetz 2022 – TabStG 2022), erfolgt Belieferung ausschließlich an hierzu berechtigte Abnehmer:innen. Der Verkäufer beliefert ausschließlich Tabaktrafikant:innen sowie E‑Liquid‑Fachgeschäfte (E‑Liquid‑Lizenznehmer) und nur insoweit, als der Käufer die erforderlichen Berechtigungen besitzt und während der gesamten Geschäftsbeziehung aufrechterhält.

1.4 Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, vor Annahme einer Bestellung und auch während der laufenden Geschäftsbeziehung geeignete Nachweise über die Berechtigung des Käufers zum Bezug/Weitervertrieb der jeweiligen Warenkategorie zu verlangen (insbesondere Firmenbuchauszug, UID, Gewerbeberechtigung, Konzession, Trafikbewilligung, E-Liquid-Lizenz sowie sonstige nach TabMG/TNRSG/TabStG jeweils erforderliche Nachweise). Der Käufer hat diese Nachweise auf Verlangen unverzüglich und in aktueller Fassung vorzulegen.

1.5 Der Käufer verpflichtet sich, Änderungen, Wegfall, Ruhen oder Einschränkungen solcher Berechtigungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bis zur Klärung und Vorlage ausreichender Nachweise Bestellungen abzulehnen, Lieferungen auszusetzen oder bestehende Verträge gemäß Punkt 14 anzupassen/stornieren.

2. Begriffsbestimmungen (Auszug)

2.1 „E-Liquids“ sind Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten/Nachfüllbehältern, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten.

2.2 „Verwandte Erzeugnisse“ sind insbesondere elektronische Zigaretten und E-Liquids

im Sinn des TNRSG; „Tabakverwandte Produkte“ sind Waren, die nach TabStG 2022 dem

Steuergegenstand „tabakverwandte Produkte“ unterliegen.

2.3 „Versandhandel“ bezeichnet Versandhandel iSd § 2a TNRSG.

2.4 Soweit diese AGB Begriffe aus Gesetzen verwenden, gelten diese Begriffe in der

jeweils geltenden gesetzlichen Bedeutung.

2.5 „Versand“ ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Versendung von Waren durch den

Verkäufer oder den Käufer (oder durch Dritte in deren Auftrag) unter Einschaltung eines

Beförderers/Transporteurs oder eines sonstigen Zustelldienstes, unabhängig davon, ob

die Versendung national oder grenzüberschreitend erfolgt.

2.6 „Lieferung“ ist die tatsächliche Übergabe der Ware an den Käufer oder an eine vom

Käufer namhaft gemachte Empfangsperson bzw. die Ablieferung am vereinbarten

Lieferort.

2.7 „Versandhandel“ liegt vor, wenn Tabakerzeugnisse oder verwandte Erzeugnisse im

Sinn des TNRSG im Wege des Versands an Verbraucher:innen geliefert werden oder

geliefert werden sollen, und damit ein Versandhandel im Sinn des § 2a TNRSG gesetzt

wird.

2.8 „Stichtag 01.04.2026“ ist der 01.04.2026 00:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), ab dem

gesetzliche Änderungen zur Besteuerung und zum Monopol/Vertrieb tabakverwandter

Produkte wirksam werden, soweit im Einzelfall keine abweichende gesetzliche

Übergangsbestimmung gilt.

2.9 „Altbestand“ sind Waren, die der Verkäufer oder der Käufer nachweislich vor dem

Stichtag 01.04.2026 in Verkehr gebracht bzw. bezogen hat, soweit und solange der

Weitervertrieb nach den jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsbestimmungen

zulässig ist.

3. Vertragsschluss, Angebote, Bestellungen, Mindestmengen

Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

bezeichnet.

3.2 Bestellungen des Käufers stellen ein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch

schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E‑Mail) oder durch eine Erfüllungshandlung

(z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) zustande.

3.3 Bestellungen können über elektronisches Bestellwesen/Onlineshop, telefonisch,

schriftlich (z.B. per E‑Mail unter Verwendung des Bestellscheins), persönlich in den

Geschäftsräumen, über Außendienst/Erfüllungsgehilfen oder auf Ausstellungen

übermittelt werden.

3.4 Mindestbestellwert/Mindestmengen: EUR 100 / 1 Stück, sofern nicht schriftlich

anders vereinbart.

3.5 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen,

insbesondere bei fehlenden/zweifelhaften Berechtigungsnachweisen oder bei

regulatorischen Einschränkungen (siehe Punkt 14).

3.6 Bestellungen rund um den Stichtag 01.04.2026 (tabakverwandte Produkte)

3.6.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen über Waren, die ab dem Stichtag

01.04.2026 besonderen Monopol-, Bezugs-, Melde-, Kennzeichnungs- oder

Steuerpflichten unterliegen (insbesondere E-Liquids und Nikotinbeutel), nur unter der

aufschiebenden Bedingung anzunehmen, dass der Käufer spätestens bis zum Zeitpunkt

der Lieferung alle für den Bezug/Weitervertrieb erforderlichen Berechtigungen und

Nachweise in aktueller Fassung vorlegt.

3.6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Liefertermine, Lieferwege, Mengen,

Verpackungseinheiten, Kennzeichnungen und Begleitdokumente so anzupassen, wie es

zur Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben ab dem Stichtag erforderlich ist. Der

Käufer hat hierbei im zumutbaren Umfang mitzuwirken (z.B. durch Bereitstellung von

Identifikationsdaten, Lieferadressbestätigungen und Nachweisen).

3.6.3 Ist eine Lieferung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben ab dem Stichtag

unzulässig oder für den Verkäufer unzumutbar (z.B. wegen fehlender Berechtigungen

des Käufers oder behördlicher Vorgaben), kann der Verkäufer die betroffene Bestellung

ganz oder teilweise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Ware

sind rückzuerstatten; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen,

soweit gesetzlich zulässig.

3.6.4 Soweit gesetzliche Übergangsbestimmungen den Abverkauf/Weitervertrieb von

Altbeständen bis zu bestimmten Stichtagen zulassen, dürfen Altbestände

ausschließlich in diesem Rahmen und nur an berechtigte Abnehmer:innen

weiterveräußert werden. Der Käufer führt über Altbestände eine nachvollziehbare

Dokumentation (Bezug, Lager, Abverkauf) und stellt dem Verkäufer auf Verlangen

geeignete Nachweise zur Verfügung.

4. Preise, Steuern/Abgaben, Monopolpreis, Rechnungslegung

4.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in EUR netto (exklusive

USt) inklusive Versand/Transport/Verpackung, Zustell- und Versicherungskosten.

4.2 Soweit auf Waren Tabaksteuer oder sonstige Verbrauchsteuern/Abgaben anfallen

(insbesondere nach TabStG 2022 für tabakverwandte Produkte), trägt diese

wirtschaftlich der Letztverbraucher. Der Verkäufer weist die jeweils anwendbaren

Steuer-/Abgabenbestandteile in geeigneter Form aus oder macht sie auf der Rechnung

nachvollziehbar.

4.2.1 Maßgeblich für die Preisbildung (einschließlich Steuer-/Abgabenbestandteilen) ist

der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung erfolgt (Übergabe an den Beförderer/Transporteur

bei Versendung bzw. Übergabe an den Käufer bei Abholung), sofern zwingendes Recht

nicht auf einen anderen Zeitpunkt abstellt. Preislisten enthalten Lieferpreise und

unverbindliche Preisempfehlungen. Lieferungen erfolgen ab € 200 frei Haus.

4.2.2 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuersätze/Abgaben, behördliche

Abgaben, Monopolpreise oder sonstige zwingende Preisvorgaben, ist der Verkäufer

berechtigt, den Preis im Ausmaß der Änderung anzupassen, wenn die Lieferung nach

Wirksamwerden der Änderung erfolgt. Dies gilt auch für bereits bestätigte Bestellungen.

4.2.3 Preisanpassung bei wesentlichen Kostenänderungen

(a) Ändern sich nach Vertragsabschluss maßgebliche Beschaffungs-, Abgaben-, Steuer-,

Energie-, Transport- oder Lohnkosten, ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten

Preise im Ausmaß der nachweisbaren Kostenänderung anzupassen.

(b) Als „wesentlich“ gilt eine Änderung, wenn sich die Summe der relevanten

Kostenpositionen um mehr als 20% gegenüber dem Preis-/Kostenstand zum Zeitpunkt

des Vertragsabschlusses verändert.

(c) Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich (E-Mail ausreichend) über die

Anpassung und legt die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dar.

(d) Beträgt die Preiserhöhung im Einzelfall mehr als 50 EUR oder mehr als 20%, kann der

Käufer den betroffenen Auftrag binnen 3 Werktagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich

stornieren; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

(e) Gesetzliche Preisänderungsrechte bleiben unberührt.

4.2.4 Preisreduktionen aufgrund von Steuer-/Abgabensenkungen werden im selben Maß

berücksichtigt, wenn und soweit der Verkäufer diese Senkung wirtschaftlich tatsächlich

realisieren kann und keine zwingenden Preisvorschriften entgegenstehen.

4.3 Soweit nach TabMG/Monopolrecht Monopolpreise, Preislisten-, Kundmachungsoder

Meldepflichten bestehen, gelten die vom Verkäufer festgesetzten und nach den

jeweils anwendbaren Vorschriften kundgemachten Preise/Preislisten.

Rabatte/Bonusmodelle erfolgen nur im Rahmen zwingender Vorschriften.

4.4 Rechnungen werden elektronisch übermittelt, sofern der Käufer keine abweichende

Zustellart schriftlich verlangt.

5. Verpackung/Entsorgung

5.1 Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüberhinausgehende

Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers.

5.2 Soweit der Verkäufer systembeteiligungspflichtige Verpackungen iSd

österreichischen Verpackungsrechts in Verkehr bringt, nimmt der Verkäufer an einem

Sammel- und Verwertungssystem teil und erfüllt dadurch die ihn treffenden

Systembeteiligungs‑ und Verwertungspflichten für jene Verpackungen, die

typischerweise in privaten Haushalten anfallen. Transport‑ und sonstige gewerbliche

Verpackungen, die beim Käufer als Unternehmer anfallen, sind vom Käufer auf eigene

Kosten ordnungsgemäß zu sammeln und zu entsorgen, sofern nicht ausdrücklich

schriftlich eine Rücknahme/Abholung durch den Verkäufer vereinbart wurde.

5.3 Der Käufer hat außerdem einschlägige Umwelt‑/Entsorgungsvorschriften (z.B.

Batterie- und Elektroaltgeräte‑Regeln, soweit anwendbar) zu beachten.

6. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1 Zahlungsfristen ergeben sich aus Rechnung/Bestellung. Zahlungen gelten erst mit

Gutschrift am Konto des Verkäufers als geleistet. Zahlungsziel: Der Kaufpreis ist

spätestens anlässlich der nächstfolgenden Lieferung (Zustellung) zu entrichten, jedoch

nicht später als zehn Tage nach der Lieferung (Zustellung).

6.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie angemessene

Mahn- und Inkassokosten. Für Mahnungen kann eine Pauschale von jeweils EUR 5

verrechnet werden.

6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen

Vorauszahlung zu liefern.

6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen

Forderungen gegen den Verkäufer aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig,

wenn die zugrundeliegende Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom

Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde. Zurückbehaltungsrechte werden,

soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Teillieferungen, Annahmeverzug

7.1 Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixgeschäft vereinbart,

unverbindliche Richtwerte. Die Lieferfrist beträgt maximal drei Wochen ab

Bestelldatum, beginnt jedoch nicht vor vollständigem Eingang sämtlicher erforderlicher

Vorleistungen/Informationen des Käufers.

7.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind. Teil-

/Vorlieferungen dürfen durchgeführt und verrechnet werden.

7.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt Lieferung an die vom Käufer

bekannt gegebene Lieferadresse mittels Paketdienst, Spedition, Post oder Zustellung

durch den Verkäufer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen

Verschlechterung geht mit tatsächlicher Ablieferung am vereinbarten Ablieferort auf den

Käufer über.

7.4 Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über.

7.5 Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des

Annahmeverzugs über; der Verkäufer darf dadurch verursachte Mehrkosten (Lagerung,

Rücktransport, neuer Zustellversuch) verrechnen.

7.6 Versandart und Versandweg bestimmt der Verkäufer; eine Verpflichtung, die billigste

Beförderungsart zu wählen, besteht nicht. Transportversicherungen werden nur im

Auftrag und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen. Express- und

Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet.

7.7 Für Kleinstmengen (unter EUR 200) kann ein Zuschlag von bis zu EUR 10 verrechnet

werden.

7.8 Ist die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden des Verkäufers

nicht möglich, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers

zu lagern; die Lieferung gilt als erbracht.

7.9 Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er selbst nicht richtig und

vollständig beliefert wird und die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist.

Bereits geleistete Zahlungen sind für nicht gelieferte Ware rückzuerstatten.

7.10 Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Käufer die bestellte

Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom

Verkäufer angegebenen Adresse abholen. Bei Abholung wird keine Vergütung der

Handelsüblichen Transportkosten gewährt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der

Geschäftsverbindung im Eigentum des Verkäufers.

8.2 Weiterveräußerung ist im ordentlichen Geschäftsgang zulässig; der Käufer tritt

schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe der offenen Forderungen

an den Verkäufer ab (offene Zession).

8.3 Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Bei Zugriff Dritter hat der

Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und den Dritten auf den

Eigentumsvorbehalt hinzuweisen; der Käufer haftet für daraus entstehende Schäden.

9. Tabakmonopolrecht / Lizenznachweis / Weitergabe nur an Berechtigte

9.1 Der Käufer hat dem Verkäufer vor Erstbelieferung und auf Verlangen jederzeit einen

geeigneten Nachweis seiner Berechtigung (Tabaktrafikant:in, E-Liquid-Lizenz als

Fachgeschäft oder sonstige Berechtigung) vorzulegen.

9.2 Der Käufer verpflichtet sich, Waren, deren Vertrieb besonderen Berechtigungen

unterliegt (insbesondere Monopolwaren), ausschließlich im Rahmen seiner

Berechtigung zu beziehen und ausschließlich an berechtigte Abnehmer:innen

abzugeben. Der Käufer hat Nachweise seiner Abnehmer:innen im zumutbaren Umfang

einzuholen und aufzubewahren.

9.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder zu verweigern, solange

der Nachweis nicht erbracht ist oder berechtigte Zweifel an der Berechtigung bestehen;

der Käufer gerät dadurch nicht in Annahmeverzug und der Verkäufer nicht in

Lieferverzug.

10. Compliance: Vertrieb, Altersgrenze, Versandhandelsverbot,

Werbebeschränkungen

10.1 Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger

öffentlich‑rechtlicher Vorschriften beim Weitervertrieb/Weiterverkauf (insbesondere

TNRSG, TabMG 1996, TabStG 2022, Jugendschutz‑, Produkt‑, Kennzeichnungs‑ und

Werbevorschriften sowie Chemikalienrecht wie CLP/REACH, soweit anwendbar).

10.2 Versandhandel/Endkund:innenbelieferung: Der Käufer darf keine Handlungen

setzen, die als Versandhandel iSd § 2a TNRSG zu qualifizieren sind; der Versandhandel

mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen ist verboten. Insbesondere darf

der Käufer keine Verbraucher:innenbelieferung über den Verkäufer veranlassen (z.B.

Dropshipping an Privatpersonen).

10.3 Verkauf an Minderjährige: Der Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten

Erzeugnissen an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Der Käufer stellt durch geeignete

organisatorische Maßnahmen sicher, dass keine Abgabe an unter 18-Jährige erfolgt.

10.4 Werbung/Sponsoring: Für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse gelten

strenge Werbe‑ und Sponsoringbeschränkungen. Der Käufer verpflichtet sich, nur in

gesetzlich zulässigen Formen und gegenüber zulässigen Adressat:innen zu

kommunizieren.

10.5 Der Käufer hält den Verkäufer im gesetzlich zulässigen Ausmaß schad‑ und klaglos,

wenn der Käufer gegen tabakmonopol-, steuer/abgaben‑, jugendschutz‑,

kennzeichnungs‑ oder werberechtliche Pflichten im Zusammenhang mit den Waren

verstößt.

10.6 Der Käufer verpflichtet sich, Waren, die dem Versandhandelsverbot nach § 2a

TNRSG unterliegen, nicht im Wege des Versands an Verbraucher:innen zu liefern oder

liefern zu lassen. Dies umfasst insbesondere Dropshipping, Fulfillment durch Dritte

sowie jede Auslieferung an Privatadressen/Abholstationen, wenn der/die Empfänger:in

Verbraucher:in ist.

10.7 Der Käufer hält den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Strafen,

Verwaltungsstrafen, Kosten und Schäden (einschließlich angemessener

Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus einer Verletzung von Punkt 10.6 durch den Käufer

oder durch Dritte in dessen Verantwortungsbereich resultieren, soweit gesetzlich

zulässig.

10.8 Der Käufer verpflichtet sich, geeignete organisatorische Maßnahmen zu setzen, um

Lieferungen an Verbraucher:innen auszuschließen (z.B. Kund:innenklassifizierung als

Unternehmer:in, Prüfung von UID/Gewerbenachweis, Sperre von Privatadressen,

Dokumentation der Prüfungen).

10.9 Der Verkäufer ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer Verletzung des

Versandhandelsverbots Bestellungen abzulehnen, Lieferungen auszusetzen und die

Geschäftsbeziehung außerordentlich zu beenden.

11. Produktkonformität, Kennzeichnung, Umfüllverbot, produktspezifische Grenzen

11.1 Der Verkäufer liefert Waren nach den zum Zeitpunkt der Lieferung einschlägigen

gesetzlichen Anforderungen. Der Käufer verpflichtet sich, Ware nicht umzufüllen,

umzupacken oder zu verändern, wenn dadurch Kennzeichnungspflichten oder

Produktkonformität beeinträchtigt werden könnten.

11.2 Für nikotinhaltige E‑Liquids gelten insbesondere die im TNRSG vorgesehenen

Vorgaben (u.a. Höchstkonzentration 20 mg/ml; Gebindegrößen 10 ml für

Nachfüllbehälter; 2 ml Tank/Cartridge), soweit die jeweilige Ware darunter fällt.

11.3 Der Käufer verpflichtet sich, keine abweichenden Umfüllungen/„Eigenmischungen“

unter Verwendung der gelieferten Ware als konforme Originalware auszugeben.

12. Wareneingangskontrolle, Untersuchung und Mängelrüge (B2B), Gewährleistung

12.1 Den Käufer trifft die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377

UGB. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Unversehrtheit,

Vollständigkeit, Menge und Richtigkeit zu prüfen.

12.2 Offene Mängel, Falschmengen und Aliudlieferungen sind unmittelbar bei Empfang

am Lieferschein/Postübernahmeschein zu vermerken und spätestens binnen 5

Werktagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

12.3 Verdeckte Mängel sind spätestens binnen 5 Werktagen ab Entdeckung schriftlich

zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

12.4 Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in 6 Monaten ab

Ablieferung. Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Verbesserung

oder zum Austausch berechtigt; darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Regress)

werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bzw. auf zwingenden Umfang

beschränkt.

12.5 Dokumentation: Der Verkäufer kann Verpackungsvorgänge von Paketsendungen

fotografisch dokumentieren und diese Aufnahmen als Beweismittel für korrekten

Versand und Zustand heranziehen.

12.6 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen

(ausgenommen reine Geldforderungen) ist unzulässig, soweit gesetzlich zulässig.

12.7 Transportschäden sind vom Käufer unverzüglich nach Ablieferung festzustellen und

gegenüber dem Zustelldienst/Beförderer nach dessen Vorgaben zu dokumentieren

(insbesondere Schadensvermerk am Lieferschein, Fotos der Verpackung/Palette und

der beschädigten Ware). Der Käufer hat den Verkäufer spätestens binnen 2 Werktagen

ab Ablieferung schriftlich (E-Mail ausreichend) zu informieren und die Dokumentation zu

übermitteln.

12.8 Ohne ordnungsgemäße Dokumentation gemäß Punkt 12.7 kann eine Regulierung

von Transportschäden (insbesondere gegenüber dem Beförderer/Versicherer)

unmöglich werden; in diesem Fall bestehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer

nur, soweit der Käufer nachweist, dass die fehlende Dokumentation die Regulierung

nicht beeinträchtigt hat.

12.9 Retouren (ausgenommen gesetzlich zwingende Rücknahmen) bedürfen in jedem

Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers (RMA-Nummer).

Unangekündigte Rücksendungen werden nicht angenommen bzw. werden auf Kosten

und Gefahr des Käufers retourniert.

12.10 Rücksendungen sind transportsicher, vollständig und unter Angabe der RMANummer

sowie unter Beilage einer Fehler-/Mängelbeschreibung zu verpacken. Der

Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, sofern nicht zwingendes Recht oder eine

schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.

12.11 Der Verkäufer kann im Rahmen der Gewährleistung nach Wahl Verbesserung oder

Austausch leisten, soweit gesetzlich zulässig. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht

nicht, wenn die Ware aus regulatorischen Gründen (z.B. Stichtagsregelungen, Verkehrsoder

Vertriebsverbote) nicht (mehr) geliefert werden darf.

13. Rücksendungen, Falschbestellungen, Rückruf/Behörden, Rückverfolgbarkeit

13.1 Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers

(RMA). Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bei genehmigten Rücknahmen

können Bearbeitungs-/Wiederaufbereitungskosten anfallen. Aus Hygiene-

/Sicherheitsgründen nicht rücknahmefähige Waren (z.B. geöffnete/entsiegelte Produkte)

sind von der Rücknahme ausgeschlossen, soweit zulässig.

13.2 Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über behördliche

Beanstandungen, Rückrufanzeigen, sicherheitsrelevante Reklamationen oder

Verdachtsfälle im Zusammenhang mit den Waren und unterstützt angemessene

Maßnahmen (Chargenrückverfolgung, Sperrung, Rückruf) im zumutbaren Umfang.

13.3 Der Käufer führt im zumutbaren Umfang Chargen-/Lieferaufzeichnungen

(Abnehmer:in, Menge, Datum, Charge) zur Unterstützung der Rückverfolgbarkeit.

13.4 Rückrufkosten: Soweit ein Rückruf auf einen Verantwortungsbereich des

Verkäufers (z.B. Herstellungs-/Konformitätsmangel) zurückzuführen ist, trägt der

Verkäufer die unmittelbaren Rückrufkosten im angemessenen Umfang; andernfalls trägt

der Käufer diese. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

13.5 Rückkauf von tabakverwandten Produkten bei Geschäftsschließung: Der Verkäufer

kann auf Wunsch des Käufers tabakverwandte Produkte zurückkaufen, wenn diese in

original verschlossenen Gebindeeinheiten vorliegen und wiederverkaufbar sind. Waren

die älter als 1 Jahr sind gelten als nicht wiederverkaufbar. Rückkaufpreis ist der zum

Zeitpunkt der Lieferung geltende Lieferpreis. Rückbringungskosten trägt der Käufer.

13.6 Der Verkäufer stellt dem Käufer im gesetzlich erforderlichen Umfang

produktbezogene Informationen und Begleitdokumente zur Verfügung (z.B. Chargen-

/Losnummern, Produktdatenblätter, Konformitäts-/Sicherheitsinformationen), sofern

und soweit solche Dokumente für die jeweilige Warenkategorie gesetzlich

vorgeschrieben sind oder behördlich verlangt werden.

13.7 Der Käufer ist verpflichtet, vom Verkäufer übermittelte Chargen-/Losinformationen

und sonstige Rückverfolgbarkeitsdaten unverändert aufzubewahren und im Rahmen

gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie gegenüber Behörden/Marktüberwachung im

erforderlichen Umfang vorzuhalten.

13.8 Der Käufer verpflichtet sich, bei behördlichen Rückrufen, Sicherheitswarnungen

oder Marktüberwachungsmaßnahmen unverzüglich mitzuwirken, betroffene Waren zu

sperren und den Verkäufer über relevante Erkenntnisse (insbesondere betroffene

Chargen, Absatzwege, Lagerbestände) unverzüglich zu informieren.

13.9 Soweit der Käufer aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, bestimmte

Meldungen/Registrierungen vorzunehmen, trifft diese Pflicht ausschließlich den Käufer,

sofern nicht zwingendes Recht den Verkäufer verpflichtet. Der Käufer hält den Verkäufer

von Nachteilen frei, die aus einer Verletzung solcher Pflichten durch den Käufer

resultieren, soweit gesetzlich zulässig.

14. Gesetzesänderungen/Regulatory Change (insb. ab 01.04.2026)

14.1 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Vorschriften, Abgaben/Steuern,

behördliche Auflagen oder Auslegungen, die Herstellung, Einfuhr, Lagerung,

Kennzeichnung, Besteuerung, Preisbildung oder den Vertrieb der Waren betreffen

(insbesondere TNRSG, TabMG 1996, TabStG 2022), ist der Verkäufer berechtigt,

Lieferungen anzupassen oder auszusetzen, soweit dies zur Rechtskonformität

erforderlich ist, Preise entsprechend anzupassen sowie bereits bestätigte Bestellungen

hinsichtlich Menge/Produktzusammensetzung/Verpackung zu ändern oder zu

stornieren, sofern eine Lieferung rechtlich unzulässig oder unzumutbar wird.

14.2 In den Fällen des Punktes 14.1 stehen dem Käufer keine Schadenersatzansprüche

wegen Nichterfüllung/Verzögerung zu, soweit der Verkäufer zur Einhaltung zwingenden

Rechts handelt. Bereits geleistete Zahlungen sind im Storno-Fall für nicht gelieferte

Ware rückzuerstatten.

14.3 Übergangsbestände und Mitwirkung

14.3.1 Soweit gesetzliche Übergangsbestimmungen den Abverkauf/Weitervertrieb von

Lagerbeständen bis zu bestimmten Stichtagen zulassen, verpflichten sich Käufer und

Verkäufer, diese Übergangsbestimmungen strikt einzuhalten. Der Käufer wird

Altbestände getrennt von Neuwaren lagern und eine nachvollziehbare Dokumentation

(Bezug, Einlagerung, Abverkauf) führen.

14.3.2 Der Käufer stellt dem Verkäufer auf Verlangen geeignete Nachweise bereit, die

zur Beurteilung der Rechtskonformität (insbesondere in Bezug auf Stichtage,

Bezugswege, Berechtigungen, Steuern/Abgaben) erforderlich sind. Kommt der Käufer

dieser Mitwirkungspflicht nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Verkäufer

berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder Bestellungen zu stornieren.

14.4 Tabaksteuer/Monopol/Vertrieb tabakverwandter Produkte ab 01.04.2026

14.4.1 Soweit E-Liquids, Nikotinbeutel oder sonstige Waren ab dem Stichtag 01.04.2026

als „tabakverwandte Produkte“ im Sinn des TabStG 2022 erfasst sind und/oder dem

Tabakmonopol nach TabMG unterliegen, erfolgen Lieferung und Preisbildung

ausschließlich nach den jeweils zwingenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere

Steuerentstehung, Steuerschuld, Kennzeichnung, Bezugs- und Vertriebsvorschriften).

14.4.2 Der Verkäufer ist berechtigt, zur Einhaltung dieser Vorschriften zusätzliche

Angaben/Nachweise zu verlangen (z.B. Lizenz-/Berechtigungsnachweis, Bestätigungen

zu Bezugswegen, Empfänger-/Lieferadressdaten) und die Lieferung bis zur vollständigen

Vorlage auszusetzen.

14.4.3 Der Käufer bestätigt, dass er die für ihn geltenden steuer-, monopol- und

vertriebsrechtlichen Pflichten selbständig prüft und einhält. Der Verkäufer schuldet

keine steuer- oder rechtsberatende Leistung; zwingende Informationspflichten bleiben

unberührt.

15. Haftung

15.1 Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für

Personenschäden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

15.3 Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden,

reine Vermögensschäden, Datenverlust und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende Haftungen (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.

15.4 Der Käufer trägt alleinverantwortlich dafür Sorge, dass Steuer- und

Abgabevorschriften in Bezug auf die Ware während des Transports und am Zielort

eingehalten werden, soweit dies in seinen Verantwortungsbereich fällt.

16. Schutzrechte, Unterlagen, Vertraulichkeit

Produktdaten, Preislisten, Unterlagen und Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

behandeln.

16.2 Marken/Designs/Produktbilder dürfen nur im ausdrücklich freigegebenen Umfang

genutzt werden.

17. Datenschutz

17.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit

nach DSGVO/DSG. Sofern Auftragsverarbeitung vorliegt, wird eine gesonderte

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

18. Höhere Gewalt

18.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik,

Pandemie, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen) verlängern Lieferfristen

angemessen; bei Dauern über 60 Tagen sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand, UN-Kaufrecht, Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. UNKaufrecht

(CISG) wird ausgeschlossen.

19.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit

gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des

Verkäufers zuständig. Sitz des Verkäufers ist 4053 Haid bei Ansfelden.

19.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen

unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der

unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am

nächsten kommt.