ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
E-Zigaretten / E‑Liquids / verwandte Erzeugnisse – Großhandel (B2B)
Stand: 04.03.2026
1. Geltungsbereich, Unternehmergeschäft, Kund:innenkreis
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der HEIGRA GmbH, Ikea‑Platz 4, 4053 Haid, FN 500270t, UID ATU73708213 („Verkäufer“) an Unternehmer:innen iSd § 1 UGB („Käufer“) im Zusammenhang mit dem Großhandel von elektronischen Zigaretten, Nachfüllbehältern, E‑Liquids sowie Zubehör („Waren“). Verbraucher:innen werden nicht beliefert.
1.2 Der Käufer bestätigt, Unternehmer:in zu sein, volljährig zu sein und die Waren ausschließlich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu erwerben.
1.3 Sofern Waren dem Tabakmonopol oder sonstigen besonderen Vertriebsvorschriften unterliegen (insbesondere nach dem Tabakmonopolgesetz 1996 – TabMG 1996, dem Tabak‑ und Nichtraucherinnen‑ bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG, sowie dem Tabaksteuergesetz 2022 – TabStG 2022), erfolgt Belieferung ausschließlich an hierzu berechtigte Abnehmer:innen. Der Verkäufer beliefert ausschließlich Tabaktrafikant:innen sowie E‑Liquid‑Fachgeschäfte (E‑Liquid‑Lizenznehmer) und nur insoweit, als der Käufer die erforderlichen Berechtigungen besitzt und während der gesamten Geschäftsbeziehung aufrechterhält.
1.4 Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, vor Annahme einer Bestellung und auch während der laufenden Geschäftsbeziehung geeignete Nachweise über die Berechtigung des Käufers zum Bezug/Weitervertrieb der jeweiligen Warenkategorie zu verlangen (insbesondere Firmenbuchauszug, UID, Gewerbeberechtigung, Konzession, Trafikbewilligung, E-Liquid-Lizenz sowie sonstige nach TabMG/TNRSG/TabStG jeweils erforderliche Nachweise). Der Käufer hat diese Nachweise auf Verlangen unverzüglich und in aktueller Fassung vorzulegen.
1.5 Der Käufer verpflichtet sich, Änderungen, Wegfall, Ruhen oder Einschränkungen solcher Berechtigungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bis zur Klärung und Vorlage ausreichender Nachweise Bestellungen abzulehnen, Lieferungen auszusetzen oder bestehende Verträge gemäß Punkt 14 anzupassen/stornieren.
2. Begriffsbestimmungen (Auszug)
2.1 „E-Liquids“ sind Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten/Nachfüllbehältern, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten.
2.2 „Verwandte Erzeugnisse“ sind insbesondere elektronische Zigaretten und E-Liquids
im Sinn des TNRSG; „Tabakverwandte Produkte“ sind Waren, die nach TabStG 2022 dem
Steuergegenstand „tabakverwandte Produkte“ unterliegen.
2.3 „Versandhandel“ bezeichnet Versandhandel iSd § 2a TNRSG.
2.4 Soweit diese AGB Begriffe aus Gesetzen verwenden, gelten diese Begriffe in der
jeweils geltenden gesetzlichen Bedeutung.
2.5 „Versand“ ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Versendung von Waren durch den
Verkäufer oder den Käufer (oder durch Dritte in deren Auftrag) unter Einschaltung eines
Beförderers/Transporteurs oder eines sonstigen Zustelldienstes, unabhängig davon, ob
die Versendung national oder grenzüberschreitend erfolgt.
2.6 „Lieferung“ ist die tatsächliche Übergabe der Ware an den Käufer oder an eine vom
Käufer namhaft gemachte Empfangsperson bzw. die Ablieferung am vereinbarten
Lieferort.
2.7 „Versandhandel“ liegt vor, wenn Tabakerzeugnisse oder verwandte Erzeugnisse im
Sinn des TNRSG im Wege des Versands an Verbraucher:innen geliefert werden oder
geliefert werden sollen, und damit ein Versandhandel im Sinn des § 2a TNRSG gesetzt
wird.
2.8 „Stichtag 01.04.2026“ ist der 01.04.2026 00:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), ab dem
gesetzliche Änderungen zur Besteuerung und zum Monopol/Vertrieb tabakverwandter
Produkte wirksam werden, soweit im Einzelfall keine abweichende gesetzliche
Übergangsbestimmung gilt.
2.9 „Altbestand“ sind Waren, die der Verkäufer oder der Käufer nachweislich vor dem
Stichtag 01.04.2026 in Verkehr gebracht bzw. bezogen hat, soweit und solange der
Weitervertrieb nach den jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsbestimmungen
zulässig ist.
3. Vertragsschluss, Angebote, Bestellungen, Mindestmengen
3.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
3.2 Bestellungen des Käufers stellen ein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E‑Mail) oder durch eine Erfüllungshandlung
(z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) zustande.
3.3 Bestellungen können über elektronisches Bestellwesen/Onlineshop, telefonisch,
schriftlich (z.B. per E‑Mail unter Verwendung des Bestellscheins), persönlich in den
Geschäftsräumen, über Außendienst/Erfüllungsgehilfen oder auf Ausstellungen
übermittelt werden.
3.4 Mindestbestellwert/Mindestmengen: EUR 100 / 1 Stück, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart.
3.5 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen,
insbesondere bei fehlenden/zweifelhaften Berechtigungsnachweisen oder bei
regulatorischen Einschränkungen (siehe Punkt 14).
3.6 Bestellungen rund um den Stichtag 01.04.2026 (tabakverwandte Produkte)
3.6.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen über Waren, die ab dem Stichtag
01.04.2026 besonderen Monopol-, Bezugs-, Melde-, Kennzeichnungs- oder
Steuerpflichten unterliegen (insbesondere E-Liquids und Nikotinbeutel), nur unter der
aufschiebenden Bedingung anzunehmen, dass der Käufer spätestens bis zum Zeitpunkt
der Lieferung alle für den Bezug/Weitervertrieb erforderlichen Berechtigungen und
Nachweise in aktueller Fassung vorlegt.
3.6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Liefertermine, Lieferwege, Mengen,
Verpackungseinheiten, Kennzeichnungen und Begleitdokumente so anzupassen, wie es
zur Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben ab dem Stichtag erforderlich ist. Der
Käufer hat hierbei im zumutbaren Umfang mitzuwirken (z.B. durch Bereitstellung von
Identifikationsdaten, Lieferadressbestätigungen und Nachweisen).
3.6.3 Ist eine Lieferung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben ab dem Stichtag
unzulässig oder für den Verkäufer unzumutbar (z.B. wegen fehlender Berechtigungen
des Käufers oder behördlicher Vorgaben), kann der Verkäufer die betroffene Bestellung
ganz oder teilweise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Ware
sind rückzuerstatten; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
3.6.4 Soweit gesetzliche Übergangsbestimmungen den Abverkauf/Weitervertrieb von
Altbeständen bis zu bestimmten Stichtagen zulassen, dürfen Altbestände
ausschließlich in diesem Rahmen und nur an berechtigte Abnehmer:innen
weiterveräußert werden. Der Käufer führt über Altbestände eine nachvollziehbare
Dokumentation (Bezug, Lager, Abverkauf) und stellt dem Verkäufer auf Verlangen
geeignete Nachweise zur Verfügung.
4. Preise, Steuern/Abgaben, Monopolpreis, Rechnungslegung
4.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in EUR netto (exklusive
USt) inklusive Versand/Transport/Verpackung, Zustell- und Versicherungskosten.
4.2 Soweit auf Waren Tabaksteuer oder sonstige Verbrauchsteuern/Abgaben anfallen
(insbesondere nach TabStG 2022 für tabakverwandte Produkte), trägt diese
wirtschaftlich der Letztverbraucher. Der Verkäufer weist die jeweils anwendbaren
Steuer-/Abgabenbestandteile in geeigneter Form aus oder macht sie auf der Rechnung
nachvollziehbar.
4.2.1 Maßgeblich für die Preisbildung (einschließlich Steuer-/Abgabenbestandteilen) ist
der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung erfolgt (Übergabe an den Beförderer/Transporteur
bei Versendung bzw. Übergabe an den Käufer bei Abholung), sofern zwingendes Recht
nicht auf einen anderen Zeitpunkt abstellt. Preislisten enthalten Lieferpreise und
unverbindliche Preisempfehlungen. Lieferungen erfolgen ab € 200 frei Haus.
4.2.2 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuersätze/Abgaben, behördliche
Abgaben, Monopolpreise oder sonstige zwingende Preisvorgaben, ist der Verkäufer
berechtigt, den Preis im Ausmaß der Änderung anzupassen, wenn die Lieferung nach
Wirksamwerden der Änderung erfolgt. Dies gilt auch für bereits bestätigte Bestellungen.
4.2.3 Preisanpassung bei wesentlichen Kostenänderungen
(a) Ändern sich nach Vertragsabschluss maßgebliche Beschaffungs-, Abgaben-, Steuer-,
Energie-, Transport- oder Lohnkosten, ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten
Preise im Ausmaß der nachweisbaren Kostenänderung anzupassen.
(b) Als „wesentlich“ gilt eine Änderung, wenn sich die Summe der relevanten
Kostenpositionen um mehr als 20% gegenüber dem Preis-/Kostenstand zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses verändert.
(c) Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich (E-Mail ausreichend) über die
Anpassung und legt die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dar.
(d) Beträgt die Preiserhöhung im Einzelfall mehr als 50 EUR oder mehr als 20%, kann der
Käufer den betroffenen Auftrag binnen 3 Werktagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich
stornieren; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
(e) Gesetzliche Preisänderungsrechte bleiben unberührt.
4.2.4 Preisreduktionen aufgrund von Steuer-/Abgabensenkungen werden im selben Maß
berücksichtigt, wenn und soweit der Verkäufer diese Senkung wirtschaftlich tatsächlich
realisieren kann und keine zwingenden Preisvorschriften entgegenstehen.
4.3 Soweit nach TabMG/Monopolrecht Monopolpreise, Preislisten-, Kundmachungsoder
Meldepflichten bestehen, gelten die vom Verkäufer festgesetzten und nach den
jeweils anwendbaren Vorschriften kundgemachten Preise/Preislisten.
Rabatte/Bonusmodelle erfolgen nur im Rahmen zwingender Vorschriften.
4.4 Rechnungen werden elektronisch übermittelt, sofern der Käufer keine abweichende
Zustellart schriftlich verlangt.
5. Verpackung/Entsorgung
5.1 Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüberhinausgehende
Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers.
5.2 Soweit der Verkäufer systembeteiligungspflichtige Verpackungen iSd
österreichischen Verpackungsrechts in Verkehr bringt, nimmt der Verkäufer an einem
Sammel- und Verwertungssystem teil und erfüllt dadurch die ihn treffenden
Systembeteiligungs‑ und Verwertungspflichten für jene Verpackungen, die
typischerweise in privaten Haushalten anfallen. Transport‑ und sonstige gewerbliche
Verpackungen, die beim Käufer als Unternehmer anfallen, sind vom Käufer auf eigene
Kosten ordnungsgemäß zu sammeln und zu entsorgen, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich eine Rücknahme/Abholung durch den Verkäufer vereinbart wurde.
5.3 Der Käufer hat außerdem einschlägige Umwelt‑/Entsorgungsvorschriften (z.B.
Batterie- und Elektroaltgeräte‑Regeln, soweit anwendbar) zu beachten.
6. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1 Zahlungsfristen ergeben sich aus Rechnung/Bestellung. Zahlungen gelten erst mit
Gutschrift am Konto des Verkäufers als geleistet. Zahlungsziel: Der Kaufpreis ist
spätestens anlässlich der nächstfolgenden Lieferung (Zustellung) zu entrichten, jedoch
nicht später als zehn Tage nach der Lieferung (Zustellung).
6.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie angemessene
Mahn- und Inkassokosten. Für Mahnungen kann eine Pauschale von jeweils EUR 5
verrechnet werden.
6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen
Vorauszahlung zu liefern.
6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen
Forderungen gegen den Verkäufer aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig,
wenn die zugrundeliegende Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom
Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde. Zurückbehaltungsrechte werden,
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Teillieferungen, Annahmeverzug
7.1 Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixgeschäft vereinbart,
unverbindliche Richtwerte. Die Lieferfrist beträgt maximal drei Wochen ab
Bestelldatum, beginnt jedoch nicht vor vollständigem Eingang sämtlicher erforderlicher
Vorleistungen/Informationen des Käufers.
7.2 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind. Teil-
/Vorlieferungen dürfen durchgeführt und verrechnet werden.
7.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt Lieferung an die vom Käufer
bekannt gegebene Lieferadresse mittels Paketdienst, Spedition, Post oder Zustellung
durch den Verkäufer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen
Verschlechterung geht mit tatsächlicher Ablieferung am vereinbarten Ablieferort auf den
Käufer über.
7.4 Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über.
7.5 Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des
Annahmeverzugs über; der Verkäufer darf dadurch verursachte Mehrkosten (Lagerung,
Rücktransport, neuer Zustellversuch) verrechnen.
7.6 Versandart und Versandweg bestimmt der Verkäufer; eine Verpflichtung, die billigste
Beförderungsart zu wählen, besteht nicht. Transportversicherungen werden nur im
Auftrag und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen. Express- und
Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet.
7.7 Für Kleinstmengen (unter EUR 200) kann ein Zuschlag von bis zu EUR 10 verrechnet
werden.
7.8 Ist die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden des Verkäufers
nicht möglich, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers
zu lagern; die Lieferung gilt als erbracht.
7.9 Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er selbst nicht richtig und
vollständig beliefert wird und die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist.
Bereits geleistete Zahlungen sind für nicht gelieferte Ware rückzuerstatten.
7.10 Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Käufer die bestellte
Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom
Verkäufer angegebenen Adresse abholen. Bei Abholung wird keine Vergütung der
Handelsüblichen Transportkosten gewährt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung im Eigentum des Verkäufers.
8.2 Weiterveräußerung ist im ordentlichen Geschäftsgang zulässig; der Käufer tritt
schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe der offenen Forderungen
an den Verkäufer ab (offene Zession).
8.3 Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Bei Zugriff Dritter hat der
Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren und den Dritten auf den
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen; der Käufer haftet für daraus entstehende Schäden.
9. Tabakmonopolrecht / Lizenznachweis / Weitergabe nur an Berechtigte
9.1 Der Käufer hat dem Verkäufer vor Erstbelieferung und auf Verlangen jederzeit einen
geeigneten Nachweis seiner Berechtigung (Tabaktrafikant:in, E-Liquid-Lizenz als
Fachgeschäft oder sonstige Berechtigung) vorzulegen.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich, Waren, deren Vertrieb besonderen Berechtigungen
unterliegt (insbesondere Monopolwaren), ausschließlich im Rahmen seiner
Berechtigung zu beziehen und ausschließlich an berechtigte Abnehmer:innen
abzugeben. Der Käufer hat Nachweise seiner Abnehmer:innen im zumutbaren Umfang
einzuholen und aufzubewahren.
9.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder zu verweigern, solange
der Nachweis nicht erbracht ist oder berechtigte Zweifel an der Berechtigung bestehen;
der Käufer gerät dadurch nicht in Annahmeverzug und der Verkäufer nicht in
Lieferverzug.
10. Compliance: Vertrieb, Altersgrenze, Versandhandelsverbot,
Werbebeschränkungen
10.1 Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger
öffentlich‑rechtlicher Vorschriften beim Weitervertrieb/Weiterverkauf (insbesondere
TNRSG, TabMG 1996, TabStG 2022, Jugendschutz‑, Produkt‑, Kennzeichnungs‑ und
Werbevorschriften sowie Chemikalienrecht wie CLP/REACH, soweit anwendbar).
10.2 Versandhandel/Endkund:innenbelieferung: Der Käufer darf keine Handlungen
setzen, die als Versandhandel iSd § 2a TNRSG zu qualifizieren sind; der Versandhandel
mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen ist verboten. Insbesondere darf
der Käufer keine Verbraucher:innenbelieferung über den Verkäufer veranlassen (z.B.
Dropshipping an Privatpersonen).
10.3 Verkauf an Minderjährige: Der Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten
Erzeugnissen an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Der Käufer stellt durch geeignete
organisatorische Maßnahmen sicher, dass keine Abgabe an unter 18-Jährige erfolgt.
10.4 Werbung/Sponsoring: Für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse gelten
strenge Werbe‑ und Sponsoringbeschränkungen. Der Käufer verpflichtet sich, nur in
gesetzlich zulässigen Formen und gegenüber zulässigen Adressat:innen zu
kommunizieren.
10.5 Der Käufer hält den Verkäufer im gesetzlich zulässigen Ausmaß schad‑ und klaglos,
wenn der Käufer gegen tabakmonopol-, steuer/abgaben‑, jugendschutz‑,
kennzeichnungs‑ oder werberechtliche Pflichten im Zusammenhang mit den Waren
verstößt.
10.6 Der Käufer verpflichtet sich, Waren, die dem Versandhandelsverbot nach § 2a
TNRSG unterliegen, nicht im Wege des Versands an Verbraucher:innen zu liefern oder
liefern zu lassen. Dies umfasst insbesondere Dropshipping, Fulfillment durch Dritte
sowie jede Auslieferung an Privatadressen/Abholstationen, wenn der/die Empfänger:in
Verbraucher:in ist.
10.7 Der Käufer hält den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Strafen,
Verwaltungsstrafen, Kosten und Schäden (einschließlich angemessener
Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus einer Verletzung von Punkt 10.6 durch den Käufer
oder durch Dritte in dessen Verantwortungsbereich resultieren, soweit gesetzlich
zulässig.
10.8 Der Käufer verpflichtet sich, geeignete organisatorische Maßnahmen zu setzen, um
Lieferungen an Verbraucher:innen auszuschließen (z.B. Kund:innenklassifizierung als
Unternehmer:in, Prüfung von UID/Gewerbenachweis, Sperre von Privatadressen,
Dokumentation der Prüfungen).
10.9 Der Verkäufer ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer Verletzung des
Versandhandelsverbots Bestellungen abzulehnen, Lieferungen auszusetzen und die
Geschäftsbeziehung außerordentlich zu beenden.
11. Produktkonformität, Kennzeichnung, Umfüllverbot, produktspezifische Grenzen
11.1 Der Verkäufer liefert Waren nach den zum Zeitpunkt der Lieferung einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen. Der Käufer verpflichtet sich, Ware nicht umzufüllen,
umzupacken oder zu verändern, wenn dadurch Kennzeichnungspflichten oder
Produktkonformität beeinträchtigt werden könnten.
11.2 Für nikotinhaltige E‑Liquids gelten insbesondere die im TNRSG vorgesehenen
Vorgaben (u.a. Höchstkonzentration 20 mg/ml; Gebindegrößen 10 ml für
Nachfüllbehälter; 2 ml Tank/Cartridge), soweit die jeweilige Ware darunter fällt.
11.3 Der Käufer verpflichtet sich, keine abweichenden Umfüllungen/„Eigenmischungen“
unter Verwendung der gelieferten Ware als konforme Originalware auszugeben.
12. Wareneingangskontrolle, Untersuchung und Mängelrüge (B2B), Gewährleistung
12.1 Den Käufer trifft die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377
UGB. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Unversehrtheit,
Vollständigkeit, Menge und Richtigkeit zu prüfen.
12.2 Offene Mängel, Falschmengen und Aliudlieferungen sind unmittelbar bei Empfang
am Lieferschein/Postübernahmeschein zu vermerken und spätestens binnen 5
Werktagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
12.3 Verdeckte Mängel sind spätestens binnen 5 Werktagen ab Entdeckung schriftlich
zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
12.4 Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in 6 Monaten ab
Ablieferung. Im Gewährleistungsfall ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Verbesserung
oder zum Austausch berechtigt; darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Regress)
werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen bzw. auf zwingenden Umfang
beschränkt.
12.5 Dokumentation: Der Verkäufer kann Verpackungsvorgänge von Paketsendungen
fotografisch dokumentieren und diese Aufnahmen als Beweismittel für korrekten
Versand und Zustand heranziehen.
12.6 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
(ausgenommen reine Geldforderungen) ist unzulässig, soweit gesetzlich zulässig.
12.7 Transportschäden sind vom Käufer unverzüglich nach Ablieferung festzustellen und
gegenüber dem Zustelldienst/Beförderer nach dessen Vorgaben zu dokumentieren
(insbesondere Schadensvermerk am Lieferschein, Fotos der Verpackung/Palette und
der beschädigten Ware). Der Käufer hat den Verkäufer spätestens binnen 2 Werktagen
ab Ablieferung schriftlich (E-Mail ausreichend) zu informieren und die Dokumentation zu
übermitteln.
12.8 Ohne ordnungsgemäße Dokumentation gemäß Punkt 12.7 kann eine Regulierung
von Transportschäden (insbesondere gegenüber dem Beförderer/Versicherer)
unmöglich werden; in diesem Fall bestehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer
nur, soweit der Käufer nachweist, dass die fehlende Dokumentation die Regulierung
nicht beeinträchtigt hat.
12.9 Retouren (ausgenommen gesetzlich zwingende Rücknahmen) bedürfen in jedem
Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers (RMA-Nummer).
Unangekündigte Rücksendungen werden nicht angenommen bzw. werden auf Kosten
und Gefahr des Käufers retourniert.
12.10 Rücksendungen sind transportsicher, vollständig und unter Angabe der RMANummer
sowie unter Beilage einer Fehler-/Mängelbeschreibung zu verpacken. Der
Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, sofern nicht zwingendes Recht oder eine
schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
12.11 Der Verkäufer kann im Rahmen der Gewährleistung nach Wahl Verbesserung oder
Austausch leisten, soweit gesetzlich zulässig. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht
nicht, wenn die Ware aus regulatorischen Gründen (z.B. Stichtagsregelungen, Verkehrsoder
Vertriebsverbote) nicht (mehr) geliefert werden darf.
13. Rücksendungen, Falschbestellungen, Rückruf/Behörden, Rückverfolgbarkeit
13.1 Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
(RMA). Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bei genehmigten Rücknahmen
können Bearbeitungs-/Wiederaufbereitungskosten anfallen. Aus Hygiene-
/Sicherheitsgründen nicht rücknahmefähige Waren (z.B. geöffnete/entsiegelte Produkte)
sind von der Rücknahme ausgeschlossen, soweit zulässig.
13.2 Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über behördliche
Beanstandungen, Rückrufanzeigen, sicherheitsrelevante Reklamationen oder
Verdachtsfälle im Zusammenhang mit den Waren und unterstützt angemessene
Maßnahmen (Chargenrückverfolgung, Sperrung, Rückruf) im zumutbaren Umfang.
13.3 Der Käufer führt im zumutbaren Umfang Chargen-/Lieferaufzeichnungen
(Abnehmer:in, Menge, Datum, Charge) zur Unterstützung der Rückverfolgbarkeit.
13.4 Rückrufkosten: Soweit ein Rückruf auf einen Verantwortungsbereich des
Verkäufers (z.B. Herstellungs-/Konformitätsmangel) zurückzuführen ist, trägt der
Verkäufer die unmittelbaren Rückrufkosten im angemessenen Umfang; andernfalls trägt
der Käufer diese. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
13.5 Rückkauf von tabakverwandten Produkten bei Geschäftsschließung: Der Verkäufer
kann auf Wunsch des Käufers tabakverwandte Produkte zurückkaufen, wenn diese in
original verschlossenen Gebindeeinheiten vorliegen und wiederverkaufbar sind. Waren
die älter als 1 Jahr sind gelten als nicht wiederverkaufbar. Rückkaufpreis ist der zum
Zeitpunkt der Lieferung geltende Lieferpreis. Rückbringungskosten trägt der Käufer.
13.6 Der Verkäufer stellt dem Käufer im gesetzlich erforderlichen Umfang
produktbezogene Informationen und Begleitdokumente zur Verfügung (z.B. Chargen-
/Losnummern, Produktdatenblätter, Konformitäts-/Sicherheitsinformationen), sofern
und soweit solche Dokumente für die jeweilige Warenkategorie gesetzlich
vorgeschrieben sind oder behördlich verlangt werden.
13.7 Der Käufer ist verpflichtet, vom Verkäufer übermittelte Chargen-/Losinformationen
und sonstige Rückverfolgbarkeitsdaten unverändert aufzubewahren und im Rahmen
gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sowie gegenüber Behörden/Marktüberwachung im
erforderlichen Umfang vorzuhalten.
13.8 Der Käufer verpflichtet sich, bei behördlichen Rückrufen, Sicherheitswarnungen
oder Marktüberwachungsmaßnahmen unverzüglich mitzuwirken, betroffene Waren zu
sperren und den Verkäufer über relevante Erkenntnisse (insbesondere betroffene
Chargen, Absatzwege, Lagerbestände) unverzüglich zu informieren.
13.9 Soweit der Käufer aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, bestimmte
Meldungen/Registrierungen vorzunehmen, trifft diese Pflicht ausschließlich den Käufer,
sofern nicht zwingendes Recht den Verkäufer verpflichtet. Der Käufer hält den Verkäufer
von Nachteilen frei, die aus einer Verletzung solcher Pflichten durch den Käufer
resultieren, soweit gesetzlich zulässig.
14. Gesetzesänderungen/Regulatory Change (insb. ab 01.04.2026)
14.1 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Vorschriften, Abgaben/Steuern,
behördliche Auflagen oder Auslegungen, die Herstellung, Einfuhr, Lagerung,
Kennzeichnung, Besteuerung, Preisbildung oder den Vertrieb der Waren betreffen
(insbesondere TNRSG, TabMG 1996, TabStG 2022), ist der Verkäufer berechtigt,
Lieferungen anzupassen oder auszusetzen, soweit dies zur Rechtskonformität
erforderlich ist, Preise entsprechend anzupassen sowie bereits bestätigte Bestellungen
hinsichtlich Menge/Produktzusammensetzung/Verpackung zu ändern oder zu
stornieren, sofern eine Lieferung rechtlich unzulässig oder unzumutbar wird.
14.2 In den Fällen des Punktes 14.1 stehen dem Käufer keine Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung/Verzögerung zu, soweit der Verkäufer zur Einhaltung zwingenden
Rechts handelt. Bereits geleistete Zahlungen sind im Storno-Fall für nicht gelieferte
Ware rückzuerstatten.
14.3 Übergangsbestände und Mitwirkung
14.3.1 Soweit gesetzliche Übergangsbestimmungen den Abverkauf/Weitervertrieb von
Lagerbeständen bis zu bestimmten Stichtagen zulassen, verpflichten sich Käufer und
Verkäufer, diese Übergangsbestimmungen strikt einzuhalten. Der Käufer wird
Altbestände getrennt von Neuwaren lagern und eine nachvollziehbare Dokumentation
(Bezug, Einlagerung, Abverkauf) führen.
14.3.2 Der Käufer stellt dem Verkäufer auf Verlangen geeignete Nachweise bereit, die
zur Beurteilung der Rechtskonformität (insbesondere in Bezug auf Stichtage,
Bezugswege, Berechtigungen, Steuern/Abgaben) erforderlich sind. Kommt der Käufer
dieser Mitwirkungspflicht nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Verkäufer
berechtigt, Lieferungen auszusetzen oder Bestellungen zu stornieren.
14.4 Tabaksteuer/Monopol/Vertrieb tabakverwandter Produkte ab 01.04.2026
14.4.1 Soweit E-Liquids, Nikotinbeutel oder sonstige Waren ab dem Stichtag 01.04.2026
als „tabakverwandte Produkte“ im Sinn des TabStG 2022 erfasst sind und/oder dem
Tabakmonopol nach TabMG unterliegen, erfolgen Lieferung und Preisbildung
ausschließlich nach den jeweils zwingenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere
Steuerentstehung, Steuerschuld, Kennzeichnung, Bezugs- und Vertriebsvorschriften).
14.4.2 Der Verkäufer ist berechtigt, zur Einhaltung dieser Vorschriften zusätzliche
Angaben/Nachweise zu verlangen (z.B. Lizenz-/Berechtigungsnachweis, Bestätigungen
zu Bezugswegen, Empfänger-/Lieferadressdaten) und die Lieferung bis zur vollständigen
Vorlage auszusetzen.
14.4.3 Der Käufer bestätigt, dass er die für ihn geltenden steuer-, monopol- und
vertriebsrechtlichen Pflichten selbständig prüft und einhält. Der Verkäufer schuldet
keine steuer- oder rechtsberatende Leistung; zwingende Informationspflichten bleiben
unberührt.
15. Haftung
15.1 Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für
Personenschäden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
15.3 Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden,
reine Vermögensschäden, Datenverlust und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende Haftungen (z.B. Produkthaftung) bleiben unberührt.
15.4 Der Käufer trägt alleinverantwortlich dafür Sorge, dass Steuer- und
Abgabevorschriften in Bezug auf die Ware während des Transports und am Zielort
eingehalten werden, soweit dies in seinen Verantwortungsbereich fällt.
16. Schutzrechte, Unterlagen, Vertraulichkeit
16.1 Produktdaten, Preislisten, Unterlagen und Zugangsdaten sind vertraulich zu
behandeln.
16.2 Marken/Designs/Produktbilder dürfen nur im ausdrücklich freigegebenen Umfang
genutzt werden.
17. Datenschutz
17.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit
nach DSGVO/DSG. Sofern Auftragsverarbeitung vorliegt, wird eine gesonderte
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
18. Höhere Gewalt
18.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik,
Pandemie, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen) verlängern Lieferfristen
angemessen; bei Dauern über 60 Tagen sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand, UN-Kaufrecht, Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. UNKaufrecht
(CISG) wird ausgeschlossen.
19.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit
gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des
Verkäufers zuständig. Sitz des Verkäufers ist 4053 Haid bei Ansfelden.
19.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.